Fremdes...

Der schöne 27. September


Ich habe keine Zeitung gelesen.
Ich habe keiner Frau nachgesehn.
Ich habe den Briefkasten nicht geöffnet.
Ich habe keinem einen guten Tag gewünscht.
Ich habe nicht in den Spiegel gesehn.
Ich habe mit keinem über alte Zeiten gesprochen
und mit keinem über neue Zeiten.
Ich habe nicht über mich nachgedacht.
Ich habe keine Zeile geschrieben.
Ich habe keinen Stein ins Rollen gebracht.

(Thomas Brasch)

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NachDenkGespräche: Was passiert eigentlich in Syrien?


Jens Berger und Jens Wernicke von den NachDenkSeiten haben sich mit dem Friedens- und Konfliktforscher Werner Ruf über die Hintergründe des Bürgerkriegs in Syrien, die geostrategischen Motive der Akteure hinter den Kulissen, die völkerrechtlichen Fragen rund um einen möglichen Militärschlag gegen das Assad-Regime und das augenscheinliche Versagen der deutschen Medien in diesem Konflikt unterhalten. Die NachDenkSeiten haben bereits am Montag den lesenswerten Beitrag „Menschenrechte versus Völkerrecht?“ von Werner Ruf und Jens Wernicke publiziert, der wichtige Zusatzinformationen zum Gespräch enthält.

Anhören: http://www.nachdenkseiten.de/?p=18619

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Menschenrechte versus Völkerrecht?


Mit der Charta der Vereinten Nationen versuchten die Staaten am Ende des Zweiten Weltkriegs eine internationale Ordnung zu schaffen, die für immer “die Welt vor der Geißel des Krieges bewahren“ sollte (Präambel). Als wichtigste Grundsätze hierfür gelten zwei Artikel. Nach Artikel 2 Ziff. 4 und Artikel 2 Ziff. 7 der Charta ist Gewalt gegen Staaten also grundsätzlich tabu. Ebenso auch jede Androhung von Gewalt gegen einen Staat. Einzig Art. 51 belässt den Staaten im Falle eines bewaffneten Angriffs „das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung.“
Medien und Politik starren nun allerdings immer öfter auf Kapitel VII der Charta, das in der Tat – auch – militärische Zwangsmaßnahmen des Sicherheitsrats (und also explizit nicht etwa einer „Koalition der Willigen“, es sei denn, diese ist vom Sicherheitsrat autorisiert) bei „Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen“ zulässt, wenn Maßnahmen zur „Friedlichen Beilegung von Streitigkeiten“ (Kap. VI der Charta) ausgeschöpft sind.
Seit der ersten vom Sicherheitsrat legitimierten „humanitären Intervention“ im Irak im Jahre 1991 wurde das entsprechende „Interventions-Notwendigkeits-Verständnis“ weiterentwickelt und als Konzept einer „Schutzverantwortung“ in die völkerrechtliche Debatte eingeführt, ohne allerdings bisher von der Vollversammlung der VN beschlossen worden zu sein.
Gerade wenn es um „humanitäre Interventionen“ geht, sind die beiden wichtigsten Frage daher immer: Wie verlässlich sind die Informationen, von wem kommen sie? Und: Wer verfolgt welche Interessen? Darüber wird jedoch in aller Regel nicht gesprochen. Von Werner Ruf und Jens Wernicke.

Weiterlesen: http://www.nachdenkseiten.de/?p=18547

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„Digital Natives“ sehen Wirtschaft auf falschem Weg


Der Konzern Telefónica hat die Einstellung der Millennials ermittelt und propagiert zur Abhilfe der ermittelten Missstände individuelle Anpassung und Technik als Heilsbringer.

Weiterlesen: http://www.heise.de/tp/artikel/39/39831/1.html

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